Was ist Outplacement?
Executive Outplacement besteht aus begleitenden Dienstleistungen und Beratung, die Ihre entlassene Führungskraft in Anspruch nehmen kann. Der Outplacement-Weg soll es Ihrer Führungskraft ermöglichen, innerhalb kürzester Zeit eine Herausforderung bei einem neuen Arbeitgeber zu finden, eine selbständige Tätigkeit zu entwickeln oder eine Ausbildung zu beginnen.
Dank unserer Outplacement-Dienstleistungen für Führungskräfte können Organisationen ihren ausscheidenden Führungskräften eine hervorragende Unterstützung bei der Definition und Erreichung persönlicher Karriereziele bieten. Mit Hilfe unserer dezentral tätigen Berater und Coaches finden unsere Klienten heraus, wie sie schneller die richtigen Gelegenheiten identifizieren können, was zu besseren Ergebnissen führt. Wir verstehen die Herausforderungen, vor denen eine Organisation und ausscheidende Führungskräfte während eines Übergangs stehen. Mit unserem Fachwissen können wir sie zu einem für beide Seiten positiven Ergebnis führen. Worauf es ankommt ist nicht eine Standardanzahl von Coaching-Stunden, sondern eine Palette von Wahlmöglichkeiten, die wir gemeinsam festlegen, um das beste Ergebnis für Sie zu erzielen.
Unsere Outplacement-Programme bieten Führungskräften aus der Wirtschaft einen sehr persönlichen Service, bei dem wir in keiner Weise vorschreiben, was ein einzelner Klient tun sollte oder nicht. Es ist vielmehr unsere Aufgabe, einen Prozess zu begleiten, durch den er sich unterstützt fühlt eine Karriereentscheidung zu treffen, die auf der Grundlage eines vollständigeren Bildes seiner Qualitäten und seines persönlichen Marktwertes beruht.
Wir haben unsere Dienstleistungen darauf ausgerichtet, die besonderen Bedürfnisse von Führungskräften zu erfüllen. So verschieden jeder Klient und jede Situation ist, so unterschiedlich gestaltet sich auch jeder Outplacement-Prozess bei Panta Rhei. Gleichzeitig sind die Qualität unserer Dienstleistungen und das Engagement unserer Coaches stets gewährleistet.
Darüber hinaus kann jeder Klient mit mehreren Trainern und Experten Kontakt aufnehmen. So ergänzen sich verschiedene Fachgebiete, Einsichten und Persönlichkeiten und bilden ein umfangreiches Netzwerk, das wir zur Verfügung stellen.
Warum Panta Rhei einen Unterschied macht
Neutral
Wir sind nicht nur ein Outplacement-Büro, wir sind ein neutrales Büro, das nicht Teil eines Zeitarbeits- oder Rekrutierungs- und Auswahlbüros ist. Wir haben also nur ein Anliegen: Ihre Führungskraft so schnell, so gut und so persönlich wie möglich mit einer positiven Einstellung zu einer neuen beruflichen Herausforderung zu führen.
So viel mehr als traditionelles Coaching
Wir unterstützen Sie als Arbeitgeber auch bei den Verhandlungen über das Outplacement-Paket. Dabei blicken wir über die gesetzlich vorgeschriebenen 30 oder 60 Stunden Coaching hinaus. Bei uns kann Ihr (ehemaliger) Mitarbeiter auf ein Team von Top-Coaches zählen, um sich auf die nächste Herausforderung vorzubereiten.
Die traditionelle und rechtliche Beratung wird durch ein qualitatives und spezialisiertes Angebot ergänzt. Ihr (ehemaliger) Mitarbeiter kann sich zum Beispiel durch ein Training für Führungskräfte inspirieren lassen, finanzielle oder steuerliche Beratung genießen, persönliches Branding & Styling entdecken, sich dank Leaderschip-Coaching weiterentwickeln, in einem Kommunikationstraining mehr über wirkungsvolle Kommunikation lernen oder einen Personal Trainer engagieren, der Körper und Geist wieder ins Gleichgewicht bringt.
Outplacement und die gesetzlichen Bestimmungen
Die Gesetzgebung sieht vier verschiedene Arten vor:
Das allgemeine Schema
Bedingungen:
- Der Arbeitnehmer wurde nach dem 1. Januar 2014 aus einem nicht dringenden Grund entlassen
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Kündigungsfrist von mindestens 30 Wochen oder eine entsprechende Abfindung.
Pflichten:
- Es ist Ihre Pflicht, 60 Stunden Outplacement im Wert von 1/12 eines Jahresgehalts bereitzustellen. Für Teilzeitbeschäftigte wenden Sie den Prozentsatz der Beschäftigung an. Die Abfindung wird um vier Wochen Gehalt gekürzt.
Die Sonderregelung für Arbeitnehmer ab 45 Jahren (KAA 82bis)
Bedingungen:
- Als Arbeitgeber fallen Sie unter den privaten Sektor
- Der Arbeitnehmer ist zum Zeitpunkt der Entlassung 45 Jahre oder älter und war zu diesem Zeitpunkt seit mindestens einem Jahr ununterbrochen bei Ihnen beschäftigt.
- Der Arbeitnehmer wurde nicht aus einem schwerwiegendem Grund entlassen und hat Anspruch auf eine Kündigungsfrist von weniger als 30 Wochen oder eine entsprechende Abfindung.
Pflichten:
- Es ist Ihre Pflicht, 60 Stunden Outplacement im Wert von 1/12 eines Jahresgehalts bereitzustellen. Für Teilzeitbeschäftigte wenden Sie den Prozentsatz der Beschäftigung an. Die Abfindung wird um vier Wochen Gehalt gekürzt.
Die spezifische Regelung im Rahmen einer Aktivierungspolitik im Falle einer Umstrukturierung
Bedingungen:
- Das Outplacement muss als Teil eines Umstrukturierungsprozesses angeboten werden
Pflichten:
- Im Falle einer Umstrukturierung muss eine Beschäftigungszelle eingerichtet werden, die jedem Arbeitnehmer, der im Rahmen der Umstrukturierung entlassen wird, ein Outplacement-Angebot unterbreitet.
Outplacement im Falle von höherer Gewalt aus medizinischen Gründen
Bedingungen:
- Ist ein Arbeitnehmer infolge einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft arbeitsunfähig, so muss zunächst ein Reintegrationsprozess zu durchlaufen. Erst dann kann der Arbeitsvertrag beendet werden.
Pflichten:
- Nach Beendigung des Arbeitsvertrages ist es Ihre Pflicht als Arbeitgeber, ein Outplacement-Angebot zu unterbreiten. Sie tun dies schriftlich innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Ende des Arbeitsvertrags.